Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
  • Entente Florale
  • Grünanlagen
  • Grünanlagensatzung
  • Grünflächenmanagement
Stand: 15. November 2024
Beschreibung

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

Ansprechpartner

Herr Andreas Porer

Funktion: Amtsleiter

porer@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 32

Öffnungszeiten: N/A

Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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