Marktfestsetzung; Beantragung

Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
  • Marktfestsetzung Bayern
  • Marktfestsetzung Flohmarkt Bayern
  • Marktfestsetzung Jahrmarkt Bayern
  • Marktfestsetzung Märkte Bayern
  • Marktfestsetzung Spezialmarkt Bayern
  • Marktfestsetzung Trödelmarkt Bayern
  • vorlagen für marktfestsetzungen
Stand: 24. November 2024
Beschreibung

Märkte im Sinne der Gewerbeordnung sind Großmärkte, Wochenmärkte, Spezial- und Jahrmärkte. Weitere festsetzbare Veranstaltungen sind darüber hinaus Messen und Ausstellungen. Im Folgenden wird im Besonderen auf die Spezial- und Jahrmärkte näher eingegangen:

Spezial- und Jahrmärkte sind im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltungen, auf denen eine Vielzahl von Anbietern Waren feilbietet (§ 68 GewO).

Während der Spezialmarkt dadurch gekennzeichnet ist, dass nur bestimmte Waren angeboten werden, sind auf Jahrmärkten Waren aller Art vertreten.

Behördlich festsetzbar (§ 69 GewO) sind nur Märkte gewerblicher Anbieter, nicht hingegen z.B. ein Flohmarkt von Privatpersonen. Mit der Festsetzung sind Befreiungen von ansonsten einzuhaltenden Vorschriften verbunden (sog. Marktprivilegien). So finden z.B. regelmäßig keine Anwendung die gewerberechtlichen Regelungen zum stehenden Gewerbe (etwa Gewerbeanzeige), zum Reisegewerbe (etwa die Reisegewerbekartenpflicht), das Ladenschlussgesetz (an dessen Stelle tritt die im Festsetzungsbescheid festgelegte Öffnungszeit) sowie bestimmte Regelungen  des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Gaststättengesetzes und das Sonn- und Feiertagsrecht.

Im Rahmen der Festsetzungsentscheidung sind jedoch die Grundsätze des Feiertagsrechts zu berücksichtigen (insbesondere das Verbot von öffentlich bemerkbaren Arbeiten). Problematisch sind insofern Floh- und Trödelmärkte, bei denen jeweils im Einzelfall genau geprüft werden muss, ob sie mit den Grundsätzen des Sonn- und Feiertagsrechts vereinbar sind. Nach der Rechtsprechung kommt dem marktmäßigen Feilbieten von Waren aller Art im Allgemeinen kein das Anliegen des Sonntagsschutzes überwiegendes Gewicht zu. In der Regel soll an stillen Tagen keine Marktfestsetzung erfolgen. Dies schließt allerdings nicht aus, dass im Einzelfall Märkte festgesetzt werden können, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibt.

Ansprechpartner

Herr Christian Fürst

Funktion: Erster Bürgermeister

post@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 40

Öffnungszeiten: N/A

Herr Fa. GKDS GmbH Rainer Mattern

Funktion: Datenschutzbeauftragter

post@schaeftlarn.de

+49 89 54758 0

Öffnungszeiten: N/A

Herr Kilian Streidl

Funktion: Werkleitung

streidl@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 28

Öffnungszeiten: N/A

Frau Stefanie Morgenstern

Funktion: Klimaschutzbeauftragte

morgenstern@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 48

Öffnungszeiten: N/A

Herr Josef Darchinger

Funktion: Archivar

darchinger@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 29

Öffnungszeiten: N/A

Frau Bettina Bernard

Funktion: stellvertretende Amtsleiterin

bernard@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 20

Öffnungszeiten: N/A

Herr Frank Buchberger

Funktion: Sachbearbeiter

buchberger@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 37

Öffnungszeiten: N/A

Frau Jenny Dölling

Funktion: Sachbearbeiterin

doelling@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 34

Öffnungszeiten: N/A

Frau Raphaela Eidenschink

Funktion: Standesbeamtin

standesamt@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 26

Öffnungszeiten: N/A

Frau Veronika Gaisbauer

Funktion: Sachbearbeiterin

gaisbauer@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 46

Öffnungszeiten: N/A

Frau Ramona Heinbach

Funktion: Sachbearbeiterin

heinbach@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 47

Öffnungszeiten: N/A

Herr Thomas Hiltl

Funktion: Standesbeamter

standesamt@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 22

Öffnungszeiten: N/A

Frau Gisela Hirschmann

Funktion: Sachbearbeiterin

Hirschmann@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 41

Öffnungszeiten: N/A

Herr Kemal Ibrahimi

Funktion: stellvertretender Amtsleiter

ibrahimi@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 33

Öffnungszeiten: N/A

Frau Erika Mantovani

Funktion: Sachbearbeiterin

mantovani@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 38

Öffnungszeiten: N/A

Frau Manuela Norbach

Funktion: Assistentin

norbach@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 0

Öffnungszeiten: N/A

Herr Andreas Porer

Funktion: Amtsleiter

porer@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 32

Öffnungszeiten: N/A

Frau Bianka Preising

Funktion: Sachbearbeiterin

preising@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 25

Öffnungszeiten: N/A

Frau Kathrin Probst

Funktion: Sachbearbeiterin

probst@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 36

Öffnungszeiten: N/A

Frau Doris Reis-Franke

Funktion: Assistentin

reis-franke@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 27

Öffnungszeiten: N/A

Frau Martina Spindler

Funktion: Sachbearbeiterin

spindler@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 39

Öffnungszeiten: N/A

Frau Sabine Steiger

Funktion: stellvertretende Amtsleiterin

steiger@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 42

Öffnungszeiten: N/A

Frau Franziska Urban

Funktion: Sachbearbeiterin

urban@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 49

Öffnungszeiten: N/A

Herr Stefan Wallner

Funktion: Geschäftsleitender Angestellter

wallner@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 35

Öffnungszeiten: N/A

Frau Marion Wehner

Funktion: Assistentin

wehner@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 40

Öffnungszeiten: N/A

Fristen

Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung. Die Bearbeitungsdauer ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Im Allgemeinen dürfte der Festsetzungsbescheid innerhalb von 4-6 Wochen nach Antragstellung ergehen.

Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug
    (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • nähere Angaben zur Beurteilung der Art der Veranstaltung insbesondere über die anzubietenden Waren und die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmer (vorläufiges Ausstellerverzeichnis) (ggf.)
  • Teilnahmebestimmungen (ggf.)
  • Lagepläne (ggf.)
    (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
Kosten
  • Festsetzungsbescheid: 50 bis 1.500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/40)
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug: je 13 EUR gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
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