Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte

Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.

  • Bankeinzug
  • Kreiskasse
  • Lastschrift
  • Lastschriftverfahren
  • SEPA
  • Überweisung
  • Zahlstelle
Stand: 14. Februar 2025
Beschreibung

Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

Ansprechpartner

Frau Bianka Preising

Funktion: Sachbearbeiterin

preising@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 25

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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