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Kommunaler Hochbau; Informationen zum Bauunterhalt

Die bauliche Unterhaltung von eigenen Gebäuden und mitverwalteten Einrichtungen ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
  • Bauunterhalt
  • Gemeindliche Hochbaumassnahmen
  • Sanierung
  • Städtische Hochbaumassnahmen
Stand: 15. November 2024
Beschreibung

Der Bereich Hochbau ist zuständig für den Bauunterhalt von eigenen und mitverwalteten Gebäuden (z.B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u. a. gehören:

  • fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
  • Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
  • Baubegehung
  • Werkplanung
  • Ausschreibung
  • Vergabe
  • Abrechnung
  • Raumbuch
  • Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
  • CAD-Aufnahmen
  • Ermittlung von Gebäudedaten

Ansprechpartner

Herr Frank Buchberger

Funktion: Sachbearbeiter

buchberger@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 37

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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