Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde

Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.

  • Altbürgermeister
  • Altoberbürgermeister
  • Auszeichnungen
  • besondere Verdienste
  • Ehrenamt
  • ehrenamtlich
  • Ehrenbürgerschaft
  • Feldgeschworener
  • Feuerwehr
  • Jubilare
  • Medaillen
  • Orden
  • Verdienstorden
Stand: 14. Februar 2025
Beschreibung

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.

Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.

Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Ansprechpartner

Frau Marion Wehner

Funktion: Assistentin

wehner@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 40

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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