Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.
  • Daxenfeuer
  • Funken
  • Lagerfeuer
  • Motthaufen
  • Sonnwendfeuer
Stand: 04. September 2024
Beschreibung

Allgemein gilt: Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen können.

Offene Feuer im Freien mit geeignetem Brennmaterial (insbesondere naturbelassenem Holz) sind in der Regel erlaubnisfrei, wenn folgende Entfernungen eingehalten werden:

  • Mindestens 100 m von leicht entzündbaren Stoffen und
  • mindestens 5 m von Gebäuden und von sonstigen brennbaren Stoffen; die Zulassung einer Ausnahme kann bei der Gemeinde beantragt werden.
  • Mindestens 100 m von einem Wald; bei geringeren Entfernungen ist eine Erlaubnis erforderlich, die bei der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten) beantragt werden kann.

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
  • Das Feuer ist ständig durch eine genügende Anzahl geeigneter Personen zu beaufsichtigen.
  • Feuer und Glut müssen erloschen sein und Brandrückstände ordnungsgemäß beseitigt werden, wenn Sie den Ort verlassen.
  • Für das Entzünden und Betreiben offener Feuer in der freien Natur außerhalb behördlich dafür bestimmter Plätze ist stets die Zustimmung des Grundstücksberechtigten erforderlich.
  • Beim erlaubten Feuermachen sollte die allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur beachtet werden.
  • Weitergehende Bestimmungen können in Schutzgebieten gelten und in Schutzgebietsverordnungen enthalten sein. Nähere Informationen hierzu können bei den unteren Naturschutzbehörden erfragt werden.
  • Wenn das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Vergnügung entzündet wird, was je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls der Fall sein kann, ist für die öffentliche Vergnügung als solche regelmäßig eine Anzeige spätestens eine Woche vorher bei der Gemeinde und im Einzelfall ggf. auch eine Erlaubnis erforderlich, sofern keine vorrangigen Spezialregelungen gelten (siehe Leistung "Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis" unter "Verwandte Themen").
  • Bei größeren Feuern kann es sich zur Vermeidung von Fehlalarmierungen empfehlen, die Gemeinde und die Integrierte Leitstelle vorab zu informieren.

Die Gemeinden können im Einzelfall weitergehende Anordnungen treffen und besondere Vorkehrungen verlangen. Auskunft hierüber kann die Gemeinde vor Ort erteilen.

    Ansprechpartner

    Herr Christian Fürst

    Funktion: Erster Bürgermeister

    post@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 40

    Öffnungszeiten: N/A

    Herr Fa. GKDS GmbH Rainer Mattern

    Funktion: Datenschutzbeauftragter

    post@schaeftlarn.de

    +49 89 54758 0

    Öffnungszeiten: N/A

    Herr Kilian Streidl

    Funktion: Werkleitung

    streidl@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 28

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Stefanie Morgenstern

    Funktion: Klimaschutzbeauftragte

    morgenstern@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 48

    Öffnungszeiten: N/A

    Herr Josef Darchinger

    Funktion: Archivar

    darchinger@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 29

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Bettina Bernard

    Funktion: stellvertretende Amtsleiterin

    bernard@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 20

    Öffnungszeiten: N/A

    Herr Frank Buchberger

    Funktion: Sachbearbeiter

    buchberger@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 37

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Jenny Dölling

    Funktion: Sachbearbeiterin

    doelling@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 34

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Raphaela Eidenschink

    Funktion: Standesbeamtin

    standesamt@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 26

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Veronika Gaisbauer

    Funktion: Sachbearbeiterin

    gaisbauer@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 46

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Ramona Heinbach

    Funktion: Sachbearbeiterin

    heinbach@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 47

    Öffnungszeiten: N/A

    Herr Thomas Hiltl

    Funktion: Standesbeamter

    standesamt@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 22

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Gisela Hirschmann

    Funktion: Sachbearbeiterin

    Hirschmann@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 41

    Öffnungszeiten: N/A

    Herr Kemal Ibrahimi

    Funktion: stellvertretender Amtsleiter

    ibrahimi@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 33

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Erika Mantovani

    Funktion: Sachbearbeiterin

    mantovani@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 38

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Manuela Norbach

    Funktion: Assistentin

    norbach@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 0

    Öffnungszeiten: N/A

    Herr Andreas Porer

    Funktion: Amtsleiter

    porer@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 32

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Bianka Preising

    Funktion: Sachbearbeiterin

    preising@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 25

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Kathrin Probst

    Funktion: Sachbearbeiterin

    probst@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 36

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Doris Reis-Franke

    Funktion: Assistentin

    reis-franke@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 27

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Martina Spindler

    Funktion: Sachbearbeiterin

    spindler@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 39

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Sabine Steiger

    Funktion: stellvertretende Amtsleiterin

    steiger@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 42

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Franziska Urban

    Funktion: Sachbearbeiterin

    urban@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 49

    Öffnungszeiten: N/A

    Herr Stefan Wallner

    Funktion: Geschäftsleitender Angestellter

    wallner@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 35

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    Frau Marion Wehner

    Funktion: Assistentin

    wehner@schaeftlarn.de

    +49 8178 9303 40

    Öffnungszeiten: N/A

    Rechtsgrundlagen
    Redaktionell verantwortlich:
    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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